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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19 (https://dejure.org/2020,7306)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.02.2020 - 2 L 52/19 (https://dejure.org/2020,7306)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Februar 2020 - 2 L 52/19 (https://dejure.org/2020,7306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 52 Abs 1 GKG 2004
    Baugenehmigung für die Nutzung von Räumen als Wettannahmestelle - Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; GKG § 52 Abs. 1
    Abstandsregelungen; Einfügen; Nutzungsänderung; trading-down-Effekt; Streitwert; Wettbüro; Baugenehmigung für die Nutzung von Räumen als Wettannahmestelle

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Wettannahmestelle im allgemeinen Wohngebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Trading-down-Effekt" eines Wettbüros

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 10 B 1.14

    Vergnügungsstätten; Wettbüro; kommerzielle Unterhaltung; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
    Es ist zweifelhaft, ob glückspielrechtliche Abstandsregelungen (hier: § 2 Abs. 4 Nr. 5 SpielhG LSA (juris: SpielhG ST)) im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Beurteilung überhaupt Berücksichtigung finden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 10 B 1.14 - juris Rn. 45, m.w.N.).(Rn.20).

    (OVG BB, Urteil vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 - juris Rn. 47, m.w.N.).

    Es ist bereits zweifelhaft, ob derartige glückspielrechtliche Abstandsregelungen im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Beurteilung überhaupt Berücksichtigung finden können, da sie keine der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung dienende Funktion, sondern vielmehr eine ausschließlich ordnungsrechtliche Zielsetzung mit Blick auf die Gefahren der Spielsucht und damit nicht die Aufgabe haben, städtebaulich konkurrierende Bodennutzungen zum Ausgleich zu bringen (vgl. OVG BB, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 10 B 1.14 - juris Rn. 45, m.w.N.; OVG NW, Urteil vom 11. Juli 2017, a.a.O., Rn. 72).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 BN 9.08

    Anforderungen an eine Grundsatzrevision bei Inbezugnahme von Landesrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 4. September 2008 - 4 BN 9.08 - juris Rn. 8) entspricht es einem allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatz, dass sich Vergnügungsstätten negativ auf ihre Umgebung auswirken können.

    Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 4. September 2008, a.a.O.) geklärt, dass sich das Vorliegen eines trading-down-Effekts nicht nach quantitativen Faktoren beurteilt und die Feststellung, dass sich Vergnügungsstätten, zumindest wenn sie in einem Gebiet gehäuft vorhanden sind, negativ auf ihre Umgebung auswirken, nicht den Rückschluss erlaubt, dass nur eine oder wenige Spielhallen keine solchen Auswirkungen haben können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 2 A 470/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb eines Wettbüros; Vorhaben als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
    Vergnügungsstätten sein könnte (vgl. dazu OVG NW, Urteil vom 11. Juli 2017 - 2 A 470/15 - juris Rn. 76).

    Es ist bereits zweifelhaft, ob derartige glückspielrechtliche Abstandsregelungen im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Beurteilung überhaupt Berücksichtigung finden können, da sie keine der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung dienende Funktion, sondern vielmehr eine ausschließlich ordnungsrechtliche Zielsetzung mit Blick auf die Gefahren der Spielsucht und damit nicht die Aufgabe haben, städtebaulich konkurrierende Bodennutzungen zum Ausgleich zu bringen (vgl. OVG BB, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 10 B 1.14 - juris Rn. 45, m.w.N.; OVG NW, Urteil vom 11. Juli 2017, a.a.O., Rn. 72).

  • VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544

    Bauvorbescheid für eine Spielhalle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
    Mit dem - im Rahmen des nachfolgend geltend gemachten Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) vorgetragenen - Einwand, nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 2. August 2017 - 2 B 17.544 - juris Rn. 29) sei durch eine einzige nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte ein "trading-down-Effekt" in einer städtebaulichen Gemengelage kaum zu erwarten, vermag die Klägerin diese Annahme nicht zu erschüttern.

    Sie macht geltend, das Verwaltungsgericht sei von der Rechtsprechung des Bayerischen VGH (Urteil vom 2. August 2017, a.a.O.) abgewichen, indem es angenommen habe, bereits eine einzige Vergnügungsstätte könne zu einem trading-down-Effekt führen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 7 A 2554/16

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Nutzungsänderung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
    Jedenfalls kann sich die Vorbildwirkung eines Wettbüros als Vergnügungsstätte auch auf andere Arten von Vergnügungsstätten erstrecken, die ggf. nicht von den glückspielrechtlichen Bestimmungen erfasst werden (vgl. OVG NW, Urteil vom 9. August 2018 - 7 A 2554/16 - juris Rn. 52).(Rn.20).

    Jedenfalls kann sich die Vorbildwirkung eines Wettbüros als Vergnügungsstätte auch auf andere Arten von Vergnügungsstätten erstrecken, die ggf. nicht von den glückspielrechtlichen Bestimmungen erfasst werden (vgl. OVG NW, Urteil vom 9. August 2018 - 7 A 2554/16 - juris Rn. 52).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 2 E 332/15

    Bemessung des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
    Bei Streitigkeiten um die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzung von Räumen als Wettbüro richtet sich der Streitwert nicht nach dem in Nr. 9.1.2.2 des Streitwertkatalogs für Spielhallen empfohlenen Wert von 600, 00 ? je m² Nutzfläche (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 E 332/15 - juris Rn. 8 ff.).(Rn.20).

    Der Senat geht allerdings mit dem OVG NW (Beschluss vom 30. April 2015 - 2 E 332/15 - juris Rn. 8 ff.) davon aus, dass bei Streitigkeiten um die Genehmigung von Wettbüros die Nutzfläche nicht als Maßstab herangezogen werden kann.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
    Die Berufung ist nicht wegen der geltend gemachten Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1978 (IV C 9.77) zuzulassen.

    Die Klägerin gibt zwar die in der zitierten Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1978 - IV C 9.77- juris Rn. 33) aufgestellten Rechtssätze wieder:.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 3 S 778/18

    Nutzungsänderung einer Ladeneinheit in eine Wettannahmestelle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
    Liegen - wie hier - keine Anhaltspunkte für den erzielten oder erwarteten Gewinn vor, ist der zuletzt genannte Betrag maßgebend (so im Ergebnis auch VGH BW, Beschluss vom 18. September 2019 - 3 S 778/18 - juris Rn. 55; Beschluss vom 23. August 2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17

    Baurechtlich Abgrenzung von Wettbüros und Wettannahmestellen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
    Liegen - wie hier - keine Anhaltspunkte für den erzielten oder erwarteten Gewinn vor, ist der zuletzt genannte Betrag maßgebend (so im Ergebnis auch VGH BW, Beschluss vom 18. September 2019 - 3 S 778/18 - juris Rn. 55; Beschluss vom 23. August 2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 45).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
    Zwar liegen bei einer Abweichung von der Rechtsprechung eines im Rechtszug nicht übergeordneten Oberverwaltungsgerichts in aller Regel die Voraussetzungen einer Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung vor (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 15 ZB 18.690

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für Nutzungsänderung in

  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 35.12

    Revisionszulassung; Auslegung von irrevisiblem Landesrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2019 - 2 L 45/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

  • BVerwG, 10.06.2014 - 3 B 26.13

    Gewährung von Zuwendungen aus dem Agrarumweltprogramm des Landes Brandenburg

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2017 - 3 L 348/17

    Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 2 S 80.10

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Nutzung eines

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16

    Niederlassungserlaubnis trotz dauerhafter Erwerbsminderung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2021 - 2 L 63/19

    Baurecht: Baugenehmigung für eine Spielhalle und ein Sportcafé

    Es ist bereits zweifelhaft, ob derartige glückspielrechtliche Abstandsregelungen im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Beurteilung überhaupt Berücksichtigung finden können, da sie keine der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung dienende Funktion, sondern vielmehr eine ausschließlich ordnungsrechtliche Zielsetzung mit Blick auf die Gefahren der Spielsucht und damit nicht die Aufgabe haben, städtebaulich konkurrierende Bodennutzungen zum Ausgleich zu bringen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Juli 2017 - 2 A 470/15 - juris Rn. 72; Beschluss des Senats vom 24. Februar 2020 - 2 L 52/19 - juris Rn. 20).

    In dieser sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verstehenden Durchmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe liegt die normativ bestimmte besondere Funktion des Mischgebiets, mit der dieses sich von den anderen Baugebietstypen der BauNVO unterscheidet; sie bestimmt damit zugleich dessen Eigenart (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Februar 2020 - 2 L 52/19 - a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

    Bei einer Überschreitung des Rahmens kommt es darauf an, ob die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder in Bewegung gebracht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 - a.a.O. Rn. 21; OVG NRW, Urteil vom 11. Juli 2017 - 2 A 470/15 - a.a.O. Rn. 65 ff.; Beschluss des Senats vom 24. Februar 2020 - 2 L 52/19 - a.a.O. Rn. 16).

    Damit würde zugleich die gegebene Situation negativ in Bewegung gebracht; denn es entspricht einem allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatz, dass sich Vergnügungsstätten, zumindest wenn sie in einem Gebiet gehäuft auftreten, negativ auf ihre Umgebung auswirken, indem sie zu einem "trading-down-Effekt" führen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 - a.a.O. Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 11. Juli 2017 - 2 A 470/15 - a.a.O. Rn. 76; Beschluss des Senats vom 24. Februar 2020 - 2 L 52/19 - a.a.O. Rn. 18).

    Liegen - wie hier - keine Anhaltspunkte für den erzielten oder erwarteten Gewinn vor, ist der zuletzt genannte Betrag maßgebend (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Februar 2020 - 2 L 52/19 - a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19

    Keine Baugenehmigung für Sportwettenlokal

    Jedenfalls kann sich die städtebauliche Vorbildwirkung eines Wettbüros als Vergnügungsstätte auch auf andere Arten von Vergnügungsstätten erstrecken, die ggf. nicht von den glückspielrechtlichen Bestimmungen erfasst werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. August 2018 - 7 A 2554/16 -, juris Rn. 52; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 2 L 52/19 -, juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 26.06.2020 - 9 CS 16.2218

    Nutzungsänderung von einer Bankfiliale in eine Wettannahmestelle - Nutzung der

    Sie hat keine der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung dienende Funktion, sondern vielmehr eine ausschließlich ordnungsrechtliche Zielsetzung mit Blick auf die Gefahren der Spielsucht und damit nicht die Aufgabe, städtebaulich konkurrierende Bodennutzungen zum Ausgleich zu bringen (vgl. OVG LSA, B.v. 24.2.2020 - 2 L 52/19 - juris Rn. 20; OVG Saarl, B.v. 30.11.2017 - 2 A 361/16 - juris Rn. 15; OVG NW, U.v. 11.7.2017 - 2 A 470/15 - juris Rn. 72; OVG Berlin - Bbg, U.v. 6.10.2015 - 10 B 1.14 - juris Rn. 45).
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